ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
GEBURTSHAUS AN DER THERESIENWIESE
Hebammen Löffler, Schultze und Partnerinnen am Geburtshaus an der Theresienwiese (PartG)
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um Missverständnissen vorzubeugen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Für den Vertrag zwischen der Partnerschaftsgesellschaft „Hebammen Löffler, Schultze und Partnerinnen am Geburtshaus an der Theresienwiese“ (nachfolgend: Geburtshaus an der Theresienwiese) und dem/der Teilnehmer/innen oder Klientin (nachfolgend: VertragspartnerInnen) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
- Betreuung und Behandlung in der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
- Behandlungen und Betreuung im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett können telefonisch, per Mail und persönlich gebucht werden.
- Eine Bestätigung erfolgt mündlich oder in schriftlicher Form. Im Rahmen des Erstgesprächs erfolgt der Abschluss eines Behandlungsvertrages, zuvor gelten auch mündliche Absprachen als Vertragsabschluss.
2. Kurse
- Im Geburtshaus an der Theresienwiese können Kurse über ein Anmeldeformular (elektronisch oder schriftlich) gebucht werden.
- Für Kurse erhalten die VertragspartnerInnen nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars (per Email, Post, Übergabe an eine Partnerin des Geburtshauses) eine schriftliche Buchungsbestätigung (per Email). Der Vertrag zwischen dem Geburtshaus an der Theresienwiese und dem/r VertragspartnerIn kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
§ 3 INHALT UND DURCHFÜHRUNG DES VEREINBARTEN KURSES/BEHANDLUNG/BETREUUNG
- Kurse
- Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Kurskonzept. In zumutbarem und die Interessen der Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligendem Umfang, behält sich das Geburtshaus an der Theresienwiese vor, einzelne Kursinhalte anzupassen. Dies gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes der Räumlichkeiten, Änderung der KursleiterIn, die Absage von Kursen und mit Zulassung des Spitzenverbandes der Krankenkassen auch den Wechsel von Präsenzkursen zu Online-Live-Kursen.
- Die Anmeldung zu einem Kurs kann bis zu vier Wochen nach Kursanmeldung ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf in jedem Fall der Schriftform. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, unerheblich aus welchem Grund, ist die volle Kursgebühr inklusive PartnerInnengebühr zu entrichten.
- Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage oder Verschiebung von Kursen, z. B. bei Ausfall der Hebamme/oder Kursleitung, zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn), Schließung des Geburtshauses oder auch höherer Gewalt vorbehalten müssen. Eine Haftung für eventuelle Schäden, die aus dieser Absage resultieren könnten, wird ausgeschlossen.
- Das Geburtshaus behält sich im Falle der Erforderlichkeit (Vorrang des Gesundheitsschutzes der Teilnehmer/in) oder aufgrund behördlicher Anordnung / Verfügung (z.B. im Fall einer pandemischen Situation) das Recht vor, Kurse auch online durchzuführen. Die KursleiterIn wird die TeilnehmerIn unverzüglich darüber informieren. Die TeilnehmerIn stellt für den Fall der Durchführung einer Online-Veranstaltung die oben genannten technischen Voraussetzungen sicher. Zusätzliche Kosten im Zusammenhang einer Online-Veranstaltung entstehen der TeilnehmerIn nicht. Für den Fall einer Online-Veranstaltung sind zur Durchführung folgende technische Anforderungen mindestens zu erfüllen:
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- PC oder Laptop
- Stabile Internetverbindung (LAN-Verbindung empfohlen)
- Kamera
- Mikrofon
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- Betreuung und Behandlung in der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
Der im Rahmen des Erstgesprächs erfolgte Abschluss des Behandlungsvertrages regelt alle weiteren Inhalte und die Durchführung der Betreuung und Behandlung.
§ 4 ZAHLUNG
- Kurse
- Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn innerhalb von sieben Tagen nach Bestätigungsversand, mündlicher Zusage bzw. Poststempel der schriftlichen Kursanmeldung die PartnerInnengebühren und ggf. Zuzahlungen/Verwaltungsgebühren eingegangen sind. Sollte nach sieben Tagen noch kein Gebühreneingang erfolgt sein, behält sich das Geburtshaus vor, den reservierten Platz an andere Interessenten zu vergeben.
- Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Vertragspartnern von der Hebamme über einen Abrechnungsdienstleister (AZH, HebRech) oder direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat versicherte Vertragspartner/innen erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung über einen Abrechnungsdienstleister (AZH, HebRech) oder direkt von der Kursleiterin, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können.
- Sie erhalten für die PartnerInnengebühr eine Zahlungsbestätigung, die Sie bei der Krankenkasse für etwaige Erstattungen einreichen können.
- Die für jeden Kurs erhobene Zuzahlung/Verwaltungsgebühren entspricht einem freiwilligen, zusätzlichen Beitrag von Seiten des Vertragspartners und beruht auf der Basis, Kosten zu decken und unsere Leistungen wie gehabt, anbieten zu können.
- Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, Vertragspartner/innen während des laufenden Kurses zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Krankenkasse übernommen und sind daher von der VertragspartnerIn selbst zu tragen, gleich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgen kann. Die Gebühren für versäumte Termine betragen pauschal 15 € je verpasstem Termin und werden nach Beendigung des Kurses der VertragspartnerIn in Rechnung gestellt.
- Betreuung und Behandlung in der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
- Die Behandlungs- und Betreuungsgebühren werden bei gesetzlich versicherten VertragspartnerInnen von der Hebamme über einen Abrechnungsdienstleister (AZH, HebRech) oder direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat versicherte VertragspartnerInnen erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung über einen Abrechnungsdienstleister (AZH, HebRech) oder direkt von der Hebamme, die Sie bei der Krankenkasse einreichen können.
- Bei Terminabsagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, eine andere Klientin zu behandeln. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich daher, Termine, die sie aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich die Vertragspartnerin für den ausfallenden Termin als Ausfallpauschale 48 Euro zu zahlen. Die Vertragspartnerin wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausfallpauschale nicht von der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird und sie diese selbst zahlen muss.
- Mir ist bekannt, dass Leistungen, die nicht zu den Leistungen meiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gehören, von mir privat zu tragen sind (z.B. Rufbereitschaftspauschale zur Geburt, IGEL-Leistungen). Diese Leistungen werden mit der Vertragspartnerin gesondert vereinbart und vertraglich geregelt.
§ 5 WIDERRUFSRECHT UND STORNIERUNG
- Kurse
Die Anmeldung zu einem Kurs kann bis zu vier Wochen nach Kursanmeldung ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Der Rücktritt/Widerruf bedarf in jedem Fall der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief). Erfolgt der Rücktritt/Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, unerheblich aus welchem Grund, ist die volle Gebühr (Kursgebühr, PartnerInnengebühr/Zuzahlung) zu entrichten.
- Betreuung und Behandlung in der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
Bei Terminabsagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, eine andere Klientin zu behandeln. Die Vertragspartnerin verpflichtet sich daher, Termine, die sie aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich die Vertragspartnerin für den ausfallenden Termin als Ausfallpauschale 48 Euro zu zahlen. Die Vertragspartnerin wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausfallpauschale nicht von der gesetzlichen und/oder privaten Krankenversicherung übernommen wird und sie diese selbst zahlen muss.
- Fristen
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Geburtshaus an der Theresienwiese
Lindwurmstraße 92a
80337 München
E-Mail: info@geburtshaus-theresienwiese.de
Telefon: 089-38 99 66 38
Fax: 089 – 38 99 66 39
§ 6 DATENSCHUTZ – ERHEBUNG, NUTZUNG UND VERARBEITUNG VON PERSÖNLICHEN DATEN
Das Geburtshaus an der Theresienwiese speichert und verarbeitet bei allen VertragspartnerInnen personenbezogene Daten elektronisch und schriftlich. Bei Kursen, Beratungen und Behandlungen, die über die Hebammengebührenverordnung abgerechnet werden, speichert die Hebamme personenbezogene Daten in automatisierten Dateien und leitet diese auf elektronischem Weg an einen Abrechnungsdienstleister (Abrechnungszentrale für Hebammen – AZH, HebRech) weiter. Datenschutzrechtliche Vorschriften werden dabei eingehalten. Die Anmeldung umfasst das ausdrückliche Einverständnis der VertragspartnerIn hiermit.
Bitte beachten Sie die auf unserer Homepage hinterlegten Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), unter: https://geburtshaus-theresienwiese.de/datenschutz/
§ 8 HAFTUNG
- Für die Haftung des Geburtshaus an der Theresienwiese hinsichtlich jeder Form verschuldensabhängiger Haftung einschließlich deliktischer Anspruchsgrundlagen gilt: Das Geburtshaus haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist des Geburtshauses einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Geburtshaus haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Das Geburtshaus an der Theresienwiese haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Pflichten haftet das Geburtshaus im Übrigen nicht.
- Wir haften nicht für Diebstahl, Beschädigungen oder Verlust mitgebrachter Sachen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die von und durch andere TeilnehmerInnen verursacht werden.
§ 9 SCHRIFTFORM
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Bedingungen sowie einseitige Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Geburtshaus an der Theresienwiese. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
§ 10 GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist München.
Stand: 11.12.21